Rund ums Hochzeiten

Standesamt

Bei Ihrer standesamtlichen Trauung müssen zwei Zeugen anwesend sein, die das Ehebuch unterschreiben. Üblicherweise werden die Namen der Trauzeugen bei der Bestellung des Aufgebots bekannt gegeben. Aber keine Sorge! Man kann die Namen der Trauzeugen auch erst einige Minuten vor der Trauung dem Standesbeamten bekanntgeben, dann reicht es auch noch.

Einzige Bedingung für die Wahl der Trauzeugen: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt  und im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sein, den sie natürlich am Trautag auf keinen Fall vergessen dürfen! Mit seiner Unterschrift der Heiratsurkunde geht der Trauzeuge keine Pflichten ein – er bezeugt lediglich die Heirat des Paares.

 

Trauzeugen

Die Trauzeugen werden vom Brautpaar für den großen Tag mit großer Sorgfalt ausgewählt. Meist sind es gute Freunde oder Geschwister der Hochzeiter. Welche Aufgaben fallen den Trauzeugen bei der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung zu?

 

Kirchliche Feier

Auch am Tag der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen die Heirat des Brautpaares rechtspflichtig und kirchenrechtlich beurkunden. Dies geschieht nach der Trauung mit dem Unterschreiben der Heiratsurkunde in der Sakristei und der Eintragung ins Kirchenregister. 

Bereits bei der Besprechung des Ehevorbereitungsprotokolls mit dem Pfarrer werden die Namen beider Trauzeugen angegeben. Dies gilt sowohl für die katholische als auch für die evangelische Kirche.

 

Alles was Recht ist

In Österreich kommt eine gültige Eheschließung nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten vorgenommen wird. Konfessionelle Eheschließungen in Österreich haben daher für den staatlichen Bereich keine Rechtswirkung. Zum Nachweis der sogenannten Ehefähigkeit brauchen Österreicher, Flüchtlinge, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsbürgerschaft:

 

Konfessionelle Eheschließung

Wenn sie vor dem Vertreter einer Glaubensgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen, notwendige oder angebotene Eheschulungen, sowie- wenn Sie das wünschen- über die Möglichkeit zur Trauung an einem anderen Ort als dem nach dem Wohnsitz zuständigen. Eine in Österreich  konfessionelle Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig!

Vor einer katholischen Hochzeit beispielsweise ist die Absolvierung eines Eheseminars verpflichtend.

 
 
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